Archiv der Kategorie: Kanzleibetrieb

Frustfrei Dokumente mit dem Handy scannen und als pdf teilen

So können Sie frustfrei Dokumente mit dem Handy scannen und als pdf teilen:

Die meisten meiner Mandanten liefern Unterlagen digital an (E-Mail, Datei-Upload). Oft als Fotos. Das kann für den Empfänger aber frustrierend sein. Denn es sind zusätzliche Bearbeitungsschritte erforderlich, um aus dem großen Foto ein kleines pdf-Dokument zu machen, das nicht so viel Speicher verbraucht; und mit dem man vernünftig arbeiten kann.

Wer keinen Scanner zur Hand hat, kann solche Dateien auch mit dem Smartphone und einer passenden App erstellen. Das Smartphone funktioniert dann wie ein Scanner: Das Dokument wird fotografiert, die App erkennt normalerweise automatisch den Umriss des Papiers und schneidet das Foto entsprechend zu. Anschließend kann man wählen, ob das Dokument in Farbe, Graustufen oder schwarz-weiß ausgegeben wird. Für Dokumente reicht in der Regel eine Ausgabe als schwarz-weiß-Dokument. Der Vorteil dabei ist: Die Dateien sind klein, belegen also nicht so viel Platz auf der Festplatte. Man kann sie mit gängigen pdf-Betrachtern ohne weiteres auf den unterschiedlichsten Systemen öffnen und weiter verarbeiten.

Dokumente mit dem Handy scannen

Das erstellte pdf teilt man z. B. per E-Mail, mit einem Messenger (z. B. Signal) oder via Upload mit dem Empfänger. Es lassen sich sogar mehrseitige pdf-Dateien erstellen und teilen.

Im App-Store Ihres Smartphones einfach einmal nach „Handy Scanner“ oder „pdf Scanner“ suchen. Mein Tipp, wenn Sie ein Android-Smartphone besitzen, ist die App „ClearScanner“. Die App gibt es in einer kostenfreien Version mit Werbeeinblendung und für kleines Geld auch ohne Werbeeinblendung.

So kann man frustfrei Dokumente mit dem Handy scannen und als pdf teilen – auch wenn man keinen Computer mit Scanner zur Hand hat.

Dokumente mit dem Handy scannen

Videotermin mit Ihrem Anwalt via Jitsi Meet

Videotermin mit Ihrem Anwalt via Jitsi Meet

Vereinbaren Sie mit Ihrem Anwalt einen Videotermin via Jitsi Meet. Videotermine lassen sich anstelle mit Jami genauso gut mit Jitsi Meet durchführen.

Vorteil dabei: Es muss keine Software heruntergeladen werden, es reicht der Internet-Browser, dem man Zugriff auf Mikrofon und Webcam gewähren muss. Am besten funktioniert die Übertragung mit dem Chromium-Browser.

Mittels einer App lässt sich zudem ein Mobiltelefon verwenden.

Es handelt sich um einen Dienst mit offenem Quellcode. Die Verbindung ist außerdem Ende-zu-Ende verschlüsselt.

Sie benötigen weder ein Konto und anders als bei Jami keine „Rufnummer“ von mir. Rechtzeitig vor dem Termin gebe ich Ihnen die Webadresse nebst Zugangsdaten durch, mit denen Sie das virtuelle Besprechungszimmer betreten können. Der Weg zu einem Videotermin mit Ihrem Anwalt via Jitsi Meet ist nicht kompliziert.

Bei Interesse an einem Videotermin sprechen Sie mich gerne an. Ich werde Ihnen entsprechende Zugangsdaten mitteilen.

Videochat mit Ihrem Anwalt und Jami

Der Videochat mit Ihrem Anwalt ist nicht nur in Zeiten von Corona eine echte Alternative zum Besprechungstermin vor Ort.

Jami Screenshot Videochat mit Ihrem Anwalt

Ich setze hierzu auf Jami (vormals Ring). Dieser Messenger ist plattformübergreifend verfügbar. Außerdem ist er kostenlos. Der Quellcode ist für jeden einsehbar. Die Gesprächsdaten werden direkt von Ihrem Endgerät zu meinem Endgerät übertragen. Also ohne Umweg über einen Server. Das nennt sich Peer-To-Peer. Außerdem findet die Übertragung Ende-zu-Ende-verschlüsselt statt. Es müssen zudem keine persönlichen Daten angegeben werden. Sie erhalten lediglich eine Id, das ist so etwas ähnliches wie eine Telefonnummer. Während des Gesprächs kann man Dateien hin- und herschicken. Ohne irgendwelche Größenbeschränkungen.

Erforderliche Zutaten:

  • Die Software Jami.
  • Ein Gerät (PC, Laptop, Smartphone). Wenn man PC oder Laptop verwendet, empfiehlt sich die Anschaffung eines Headsets. Man sollte nicht das billigste nehmen. Es sollte insbesondere Geräuschunterdrückung beherrschen. Ob kabellos oder schnurgebunden bleibt jedem selbst überlassen.
  • Optional: Eine Webcam für das Vier-Augen-Gespräch ohne Ansteckungsgefahr.
  • Meine Id: Damit können Sie mich „anwählen“. Sie lautet f7739c491340e5c327f8fa0df0551dfb2e0810bc oder einfacher: radominiquemaier

Ein wenig Zeit:

Software installieren, Zubehör wie Headset und Webcam einrichten. Fertig. Das dauert einmalig maximal 10 Minuten. Im betrieblichen Umfeld bitte erst den Systemadministrator fragen, bevor man drauf los installiert.

Jetzt steht einem Videochat mit Ihrem Anwalt nichts mehr im Weg. Natürlich können Sie mich aber auch weiterhin über die anderen Kommunikationswege erreichen.

In-Sich-Vergleich

Schwimmen für den guten Zweck: Eine gute Stunde investiert und 20 € erschwommen.

Manchmal stellt sich um die Mittagszeit die Frage: Schwimmen oder Gyros-Koma? Heute fiel mir der Besuch der Schwimmhalle besonders leicht, denn pro Bahn gab es 20 Ct. für verschiedene gemeinnützige Organisationen, u. a. den Kinderschutzbund Ortsverband Aachen e. V.. Das Event fand in der Ullla-Klinger-Schwimmhalle statt. Während ich normalerweise eher in Stolberg oder in Brand beim Schwimmen anzutreffen bin, machte ich mittags also einen kleinen Ausflug in den Westen Aachens. Insgesamt kamen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr fast 70.000 Bahnen zusammen. Der Hauptsponsor hat den Betrag auf 20.000 € aufgerundet.

Schwimmen für den guten Zweck

Den Konflikt „Schwimmen für den guten Zweck oder Suppen-Koma“ habe ich beim Schwimmen weiter ausgetragen. Die Entscheidung fiel, als sich eine große Gruppe von Bundeswehrsoldaten an meiner Bahn für ihren Schwimmbeitrag aufstellte. Beim „oder“ blieb es jedenfalls nicht. Meine inneren Kontrahenten haben sich im Wege gegenseitigen Nachgebens auf Schwimmen mit sich anschließendem Gyros-Koma verglichen!

Link

Ich bin auf ein schönes Video zum Thema gestoßen.

Das Video stammt von https://www.mailbox.org. Dort gibt es für einen überschaubaren Betrag ein sicheres E-Mail-Postfach, für das man nicht mit seiner Privatsphäre bezahlt.

Kostenlose Erstberatung

Vor allem Rechtsuchende, die sich im Internet tummeln, fragen telefonisch immer häufiger nach kostenloser Erstberatung.

Das Interesse des Mandanten im Blick oder auf der Suche nach dem vergütungspflichtigen Folgeauftrag?

In einem gängigen Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) steht Folgendes zu lesen: „Ob anwaltliche Dumpingpreise betriebswirtschaftlich sinnvoll und berufspolitisch erstrebenswert sind, ist freilich eine andere Frage. Betriebswirtschaftlich lässt sich eine isolierte Beratung zu einem Preis von 10 oder 20 EUR nicht begründen, weshalb nur die Hoffnung auf einen nach dem RVG zu liquidierenden Folgeauftrag bleibt. Zudem erzeugt aggressive Preiswerbung beim Verbraucher den fatalen Eindruck, sein Anwalt koste heute weniger als sein Friseur. Dieser Imageschaden ist zunächst für den einschlägig werbenden Kollegen fatal. Er disqualifiziert sich gegenüber seinem Mandanten als Anbieter einer hochwertigen Dienstleistung.“ (Schneider/Wolf, RVG, 7. A., § 4 Rn. 18).

Soll ich also wie „Aal-Dieter“ anwaltliche Beratungsleistungen am Rechtsmarkt verramschen, indem ich kostenlose Erstberatung bewerbe und anbiete?

Der Grundsatz …

Meine Bereitschaft hierzu ist höchst begrenzt. Das liegt zum einen daran, dass erfahrungsgemäß gerade die als kostenlos erachtete Erstberatung oft einen Umfang annimmt, der den Bereich der überschlägigen Einstiegsberatung (=Erstberatung) schleichend verlässt (bei einer Frage bleibt es nicht, es kommt die Folgefrage, es wird die Übersendung von Unterlagen angeboten, um „mal eben“ am besten noch während des Telefonats darüber zu sehen). Zum zweiten will und muss ich an den Interessen des Mandanten orientiert beraten. Störend wirkt hier, weil die kostenlose Erstberatung eben wirtschaftlich sinnlos ist, die Versuchung, bei der Beratung vornehmlich „den nach dem RVG zu liquidierenden Folgeauftrag“ aus dem Zitat von oben aufzuspüren und zu aktivieren. Und es ist drittens eine Binsenweisheit, die im Englischen mit „what you get is what you pay for“ treffend beschrieben ist: Welche Erwartungen an die Motivation und an die Qualität seiner Beratungsleistung kann man bei einem Anwalt haben, der weiß, dass er keine angemessene Vergütung dafür erhält? Viertens: Wenn es sich herumspricht, bin ich ganztägig nur noch mit kostenlosen Erstberatungen beschäftigt, von denen aber niemand leben kann. Und dabei ist eines ganz klar: Auf das Folgemandat eines Anrufers „aus dem Internet“ brauche ich gewiss nicht zu hoffen.

… und die Ausnahmen:

Ausnahmen bestätigen die Regel, insbesondere bei der Stammmandantschaft. Hier muss ich nicht jede kleine Auskunft abrechnen oder komme gerne bei der Vergütung entgegen, sofern das gesetzlich geregelte Vergütungsrecht dies im außergerichtlichen Tätigkeitsbereich zulässt. Dabei lasse ich mich von dem Gedanken leiten, dass der Preis für mich gut sein muss, aber eben auch für den Mandanten.

À propos „mal eben“

Viele Rechtsuchende erliegen dem Irrtum, der Anwalt verfüge über das lexikalische Wissen, eine fallbezogene Rechtsfrage „mal eben so“ umfassend und zweifelsfrei zu beantworten blankund die Antwort auf die drängenden Fragen wie ein Verkaufsautomat „auszuspucken“. Ein entsprechendes, lexikalisches Wissen kann niemand vorhalten. Dazu nur der folgende Hinweis: Ich bilde mich regelmäßig fort. Im Arbeitsrecht beispielsweise erhalte ich bei jeder der drei Veranstaltungen im Jahr für Berichtszeiträume von drei bis vier Monaten die Zusammenstellung (eines Teils) neuer arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung im Umfange von 300 Seiten. Oder: Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz als eines von vielen tausend Gesetzen hat nur rund 60 Paragrafen und ein Vergütungsverzeichnis. Ein gängiger Kommentar hierzu erläutert diese rund 60 Paragrafen nebst Vergütungsverzeichnis auf über 3.000 Seiten. Wie arbeitet der gewissenhafte Anwalt also? Die Aufgabe des Anwalts besteht darin, nach Erfassung des vollständigen Sachverhaltes (Verträge lesen, Schriftverkehr lesen, Sachverhalt erfragen, gfs. Auskünfte einholen) in eine Rechtsprüfung (Gesetz lesen, Rechtsprechung recherchieren, Rückgriff auf juristische Fachliteratur) einzutreten, um unter Berücksichtigung der Erwartungen des Mandanten dessen Handlungsmöglichkeiten zu ergründen und ihn über Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären. Der Anwalt beschäftigt sich also unter Investition seiner Zeit – selten nur „mal eben“ – mit dem Rechtsproblem des Mandanten, wobei er aufgrund eines anspruchsvollen Studiums und praktischer Erfahrungen die Strukturen und Funktionsweise des Rechts kennt. Diese Investition von Zeit muss dann aber auch angemessen vergütet werden.

Zur häufig anzutreffenden Fehlvorstellung über die Arbeit des Juristen noch ein schönes Zitat (Kolumne bei Spiegel-Online, der Autor Thomas Fischer war Vorsitzender Richter am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, seine Beiträge sind auch sonst höchst lesenswert, https://www.spiegel.de/panorama/justiz/justiz-neue-amtsperiode-der-schoeffen-in-strafsachen-hat-begonnen-a-1246421.html, abgerufen am 16.2.19): „Jura“ besteht nach dieser Vorstellung darin, ein 10.000 Seiten dickes Buch auswendig zu lernen und dann für jeden Fall die (allein) „richtige“ Lösung auswendig parat zu haben. Das entspricht nicht der Wirklichkeit und wäre auch überaus traurig.

Zurück zum Telefonat mit dem Rechtsuchenden

Der erste Gedanke, der mir dann immer kommt, ist: Okay, wenn ich das nächste Mal zu meinem Hausarzt gehe, frage ich einmal nach einer kostenlosen Erstdiagnose; oder beim nächsten Besuch in meiner Kfz-Werkstatt nach einer kostenlosen Erstinspektion. Vermutlich bliebe das Stetoskop im Arztkittel stecken, mein Arzt würde – abgesehen vielleicht von einem verbalen Einlauf – von ärztlicher Behandlung absehen und der Werkzeugkasten in der Kfz-Werkstatt bliebe erst einmal zu.

Nichts für ungut …

Ach ja: Und das reine Akquisitionsgespräch, also die Mandatsanbahnung, ist bei mir – eine Selbstverständlichkeit! – auch kostenlos.

beA – Einfach. Digital. Kaputt.

Ab dem 01.01.2018 sollten alle Rechtsanwälte über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erreichbar sein. Daraus wurde – leider – nichts, nachdem Markus Drenger vom Chaos Darmstadt e. V. kurz vor Weihnachten 2017 verschiedene Sicherheitsprobleme aufgedeckt hatte:

https://www.lto.de/recht/juristen/b/bea-anwaltspostfach-beagate-experten-diskussion-deutscher-anwaltverein/

Im verlinkten Video wird es ab Minute 38 interessant (Vortrag Markus Drenger).

Update: 05.04.2018:
Vor Juni wohl keine Inbetriebnahme des beA, dafür neue Sicherheitsprobleme:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/beA-Besonderes-Anwaltspostfach-nach-neuen-Sicherheitsproblemen-bis-mindestens-Mitte-Mai-offline-4009874.html

blank

Auf eigenen Pfaden!

Seit dem 01.02.2018 bin ich in eigener Kanzlei tätig.

Dem vorangegangen ist eine langjährige Anwaltstätigkeit in der Sozietät Dipl. Kfm. und Rechtsanwalt Frank Wiedemann & Richard Kohnen (Mai 2005 bis September 2017) bzw. Dipl. Kfm. und Rechtsanwalt Frank Wiedemann & Marc Eichtstädt (seit Oktober 2017), mit der ich weiterhin zusammenarbeite.

Ich betreue Privatleute und Unternehmen. Schwerpunkte sind das individuelle und kollektive Arbeitsrecht, sowie das allgemeine Zivilrecht, beides auch mit Bezug zum Insolvenzrecht, das seit Jahren mein ständiger Begleiter war und ist.

Gerne begrüße ich Sie persönlich in meiner Praxis und bespreche mit Ihnen Ihr Anliegen.