Aufhebungsvertrag erhalten! Was nun?

Sie haben vom Chef einen Aufhebungsvertrag erhalten! Sie sollten ihn in keinem Fall ungeprüft unterzeichnen. Erstens gibt es keine Verpflichtung zur Leistung der Unterschrift, außerdem muss man nicht jede Regelung unbesehen akzeptieren.

Aufhebungsvertrag erhalten! Was nun?

Wie immer gilt, wenn einen der Trennungswunsch des Chefs zu Recht erst einmal persönlich angreift: Am besten eine Nacht über den Aufhebungsvertrag schlafen und sich dann Rat holen, z. B. von der Gewerkschaft oder eben vom Rechtsanwalt.

Risiko bei Arbeitslosengeld und Krankenversicherung

Vorsicht ist insbesondere dann geboten, wenn das Vertragsangebot mit einer Abfindung als Lockmittel garniert ist oder der Beendigungstermin nicht mit dem Beendigungstermin übereinstimmt, den der Chef bei einer Kündigung beachten müsste („Kündigungsfrist“), z. B. nach BGB.

Es drohen Überraschungen beim Bezug von Arbeitslosengeld, z. B. eine Sperrzeit, die zum teilweisen Leistungsausschluss führen können. Selbst wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld „nur“ ruht, kann es sein, dass man während des Ruhenszeitraumes ohne Krankenversicherungsschutz da steht, Geld in die Hand nehmen und sich selber versichern muss.

Finanzielles, insbesondere: Abfindung

Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass alle bestehenden Ansprüche zutreffend beziffert und geregelt sind. Oft enthalten Aufhebungsverträge sog. Ausgleichsquittungen, die einem bestehende Ansprüche abschneiden, wenn man nicht aufpasst.

Im Grundsatz gilt: Einen Anspruch auf eine Abfindung erkennt das Gesetz nur in besonderen Fällen an. Normalerweise gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung. Die Abfindung ist die Gegenleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, um sich aus dem Arbeitsverhältnis freizukaufen. Z. B. weil der Arbeitnehmer aus bestimmten Gründen „Betonkündigungsschutz“ hat.

Für die Höhe der Abfindung gibt es eine Faustformel: Pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttomonatsgehalt. Die genaue Höhe ist aber Verhandlungssache. Die Abfindung kann von der Faustformel sowohl nach unten als auch nach oben abweichen. Letztlich hängt die Höhe davon ab, wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich es ist, dass der Chef mit Erfolg eine Kündigung aussprechen könnte.

Sprechen Sie mich gerne an. Ich berate Sie mit dem Ziel, unerwünschte Nebenwirkungen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden und das Finanzielle ausgewogen zu gestalten.